Unsere Kita – Kosten

Betreuungskosten

Die Kosten für die Betreuung der Kinder in der Kinderzeit richten sich nach den rechtlichen Vorgaben des Landes Niedersachsen. Ab dem dritten Geburtstag sind bis zu acht Betreuungsstunden pro Tag für jedes Kind kostenfrei. Sollte der Betreuungsrahmen acht Stunden überschreiten, so sind für die zusätzlichen Zeiten Gebühren zu entrichten.

Für die Betreuung von Kindern, die noch nicht drei Jahre alt sind, (Krippenkinder) sind für die gesamte Betreuungszeit Gebühren zu zahlen.

Die Höhe der zu leistenden Gebühren richtet sich nach der „Benutzungs- und Gebührensatzung für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Buchholz in der Nordheide“  in der jeweils gültigen Fassung. Die aktuelle Fassung finden Sie hier: Satzung ab 01.08.2021

Die Festsetzung der Gebühren erfolgt im Familienbüro der Abteilung Kinder, Jugend und Sport der Stadtverwaltung Buchholz. Nähere Informationen sind hier zusammengefasst: „Informationen zu den Kindergartengebühren

Eltern, die schon einmal sehen wollen, wie hoch die Gebühren für den Kita-Besuch sein werden, können das PDF-Dokument „Gebührenberechnung KiTa“ dafür nutzen.

Kosten für Getränke und Mittagessen

Neben den Kosten für die Betreuung entstehen beim Kita-Besuch in der Kinderzeit Kosten für Getränke und Mittagessen. Die jeweiligen Beträge sind in der Kindergartensatzung festgeschrieben. Ab August 2021 gelten folgende Sätze:

  • Getränkegeld Vormittags-/Nachmittagsgruppe: 2,00 € monatlich
  • Getränkegeld Ganztagsgruppe: 4,00 € monatlich
  • Mittagsverpflegung: 70,00 € monatlich
  • Sollte ein Kind besondere Verpflegung benötigen, z. B. wegen einer Allergie, so können zusätzliche Kosten entstehen.